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   VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114   

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https://dejure.org/2015,16076
VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114 (https://dejure.org/2015,16076)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114 (https://dejure.org/2015,16076)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 11 ZB 15.50114 (https://dejure.org/2015,16076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf Fortführung der Zuständigkeitsprüfung bzw. auf Durchführung des Asylverfahrens Ablauf der Überstellungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Abschiebung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat

  • rewis.io

    Anspruch auf erneuten Eintritt des Bundesamtes in das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats bzw. in die Prüfung der vorgebrachten Asylgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Abschiebung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114
    Bei einer Fallgestaltung, in der keine oder allenfalls eine theoretische, nicht durch konkrete aussagekräftige Fakten untermauerte Überstellungsmöglichkeit in einen anderen Mitgliedstaat besteht, geht die Rechtsprechung jedoch angesichts des dem Dublinsystem immanenten Beschleunigungsgebots von einem Anspruch des Asylbewerbers auf Fortführung der Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin II-VO bzw. auf Durchführung des Asylverfahrens aus (BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 11 ZB 15.50033 - juris Rn. 15 f.; VGH BW, U.v. 29.4.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 13a ZB 15.50005

    Asylrecht Afghanistan; Überraschungsentscheidung; Unzuständigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114
    Vielmehr hätte es dem Bundesamt, dem insoweit die Darlegungslast zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2015 - 13a ZB 15.50005 - juris Rn. 4), oblegen, diese Frage rechtzeitig zu klären und das Ergebnis in das verwaltungsgerichtliche Verfahren einzuführen.
  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 11 ZB 15.50033

    Ist die Überstellungsfrist nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-VO abgelaufen und

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114
    Bei einer Fallgestaltung, in der keine oder allenfalls eine theoretische, nicht durch konkrete aussagekräftige Fakten untermauerte Überstellungsmöglichkeit in einen anderen Mitgliedstaat besteht, geht die Rechtsprechung jedoch angesichts des dem Dublinsystem immanenten Beschleunigungsgebots von einem Anspruch des Asylbewerbers auf Fortführung der Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin II-VO bzw. auf Durchführung des Asylverfahrens aus (BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 11 ZB 15.50033 - juris Rn. 15 f.; VGH BW, U.v. 29.4.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15

    Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung;

    32 Mangels aussagekräftiger Fakten für eine solche positive Feststellung, wofür die Antragsgegnerin die Darlegungs- und materielle Beweislast trägt (BayVGH, Beschl. v. 3. Juni 2015 - 11 ZB 15.50114 -, juris Rn. 9, und v. 11. Februar 2015 - 13a ZB 15.50005 -, juris Rn. 4), weil dies ihren Bescheid gemäß den §§ 27a, 34a AsylVfG trotz des Fristablaufs stützen würde (zur materiellen Beweislastverteilung allgemein: SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2015 - 5 B 158/15 -, juris Rn. 11), ist somit derzeit offen, ob der Bescheid vom 28. März 2014 im Hauptsacheverfahren, in dem auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über die Klage abzustellen ist (§ 77 Abs. 1 AsylVfG), aufzuheben sein wird.
  • VG Freiburg, 28.08.2015 - A 1 K 2078/14

    Feststellung der Unzulässigkeit eines Asylantrags - keine zeitnahe Überstellung

    Es wäre Sache des Bundesamts gewesen, konkret darzulegen und ggf. nachzuweisen, weshalb trotz eines deutlichen Ablaufs der Überstellungsfrist im Einzelfall dennoch eine Überstellung nach Italien möglich sein soll (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.06.2015 - 11 ZB 15.50114 - juris-Rn. 9; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2015 - W 3 S 15.50067 - juris-Rn. 40).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 11 ZB 15.50115

    Mit seinen Eltern eingereister minderjähriger Kläger

    Die Beklagte hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, "ob im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Ablehnungsentscheidung wegen der Verfahrenszuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats des sog. Dublin-Verfahrens zulässigerweise das Zuständigkeitskriterium des Art. 4 Abs. 3 Dublin-II-VO bereits dann Anwendung finden darf, wenn - kurz gefasst - noch nicht unanfechtbar über die Überstellungsmöglichkeit der Person entschieden ist, nach denen sich die Zuständigkeit gemäß Art. 4 Abs. 3 Dublin-II-VO bestimmt." Mit der heutigen Ablehnung des Antrags der Beklagten auf Zulassung der Berufung im Verfahren der Eltern des Klägers (Az. 11 ZB 15.50114) ist jedoch die Aufhebung des Bescheids, mit dem das Bundesamt die erneuten Anträge der Eltern des Klägers auf Durchführung von Asylverfahren abgelehnt hat, rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG).
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